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Förderrechner für Einzelmaßnahmen (ab 1.1.2024)

Bei einer Wohnung wählen Sie bitte 1

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 357 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Fenstern und Türen) und 595 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten GmbH 2024

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Förderung kann bei Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden beansprucht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Darunter fallen beispielsweise Fenster oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.

Die Förderung für Einzelmaßnahmen beträgt 15 %. 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.

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Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 030 - 22 012 522

Energieberater Berlin-Brandenburg

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