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Von der Antragstellung bis zur Bestätigung – kompetente Begleitung in Berlin und Brandenburg

Fördermittel und Zuschüsse von der KfW oder dem BAFA erhalten Sie nicht automatisch – sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Nachweis durch eine qualifizierte Energieeffizienzberatung. In Berlin und Brandenburg unterstützen wir Sie umfassend bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und der Erstellung aller notwendigen Anträge.

KfW-Zuschuss oder Kredit – nur mit zugelassener Energieberatung

Ein Förderzuschuss oder Kredit der KfW ist nur mit Einbindung eines anerkannten Energieberaters möglich.

Die KfW bietet verschiedene Programme zur energetischen Optimierung Ihrer Immobilie an – sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. Dazu zählen unter anderem:

  • KfW 261/262 – für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus
  • KfW 297/298 – für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Heizung

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welches Programm am besten zu Ihrem Vorhaben passt – individuell abgestimmt auf Ihr Objekt in Berlin oder Brandenburg.

BAFA-Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten – insbesondere für einzelne energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heiztechnik oder Lüftung. Voraussetzung ist ebenfalls die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters.

Besonders attraktiv: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird bis zu 80 % vom Staat gefördert. In Berlin kann der Eigenanteil durch zusätzliche Landesprogramme teils noch weiter reduziert werden.

Unser Service für Sie

Wir übernehmen für Sie die gesamte Fördermittelabwicklung – von der Antragstellung bis zur technischen Projektbeschreibung. Dazu gehören:

  • Analyse der Fördervoraussetzungen
  • Erstellung aller Nachweise und Dokumente
  • Kommunikation mit KfW und BAFA
  • Begleitung bis zur Auszahlung der Fördermittel

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten in Berlin oder Brandenburg? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten, ist es wichtig, dass Sie den Förderantrag rechtzeitig bei der BAFA oder KfW einreichen. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:

  • Erstellen Sie die notwendigen Förderunterlagen mit Hilfe eines Energieberaters, der Ihnen einen Sanierungsfahrplan erstellt.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
  • Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Garantie für die Förderung darstellt. Es ist möglich, dass die Förderung später abgelehnt wird. Dennoch ist die Auftragsbestätigung nach Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Für absolute Sicherheit empfiehlt es sich, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, der Ihnen per Post zugestellt wird und rechtsverbindlich ist.

Nachträgliche Förderanträge sind nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür eine Erklärung eines Energieberaters erforderlich ist. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Gut zu wissen: Sie können während der Wartezeit Angebote einholen, sollten diese jedoch nicht vor der Antragstellung bestätigen.

Der Bedarf an Energie sowie den damit verbundenen Ressourcen nimmt kontinuierlich zu. Ein erheblicher Anteil dieser Energie wird für die Erzeugung von Heizwärme sowie die Erwärmung von Brauchwasser aufgewendet. Daher bieten energetische Sanierungen erhebliche Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaschutzziele der EU zu erfüllen, hat die Bundesregierung Anreize in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuererleichterungen geschaffen. Diese Maßnahmen sollen sowohl den ökologischen Fußabdruck reduzieren als auch die finanzielle Belastung für Bürger und Unternehmen verringern.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an Programmen teilzunehmen, die förderfähig sind. Diese Förderungen müssen über eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragt werden. Eine direkte Beantragung durch Sie selbst ist in vielen Fällen nicht möglich, weshalb die Unterstützung durch eine:n Energieberater:in sehr zu empfehlen ist.

Ein wichtiger Punkt ist, dass Sie erst nach der Beantragung der Förderung Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen annehmen sollten. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu bekommen. Achten Sie daher darauf, diesen Prozess korrekt einzuhalten, um die finanziellen Vorteile nutzen zu können.

Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater in Auftrag geben, können Sie abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung erhalten. Diese Unterstützung variiert je nach Projekt und kann nicht immer im Voraus genau beziffert werden, da sie individuell auf die jeweiligen Pläne abgestimmt ist. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Beachten Sie jedoch, dass die Förderung durch die maximale Summe der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können, begrenzt ist.

Möchten Sie sich zum Thema Fördermittelberatung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

030 - 22 012 522 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr
Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
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Ihr Jonas Pischner
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