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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
030 - 22 012 522 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine umfassende Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes. Er berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Bausubstanz, die Heizungsanlage und die Wärmedämmung. Dadurch liefert er detaillierte Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes und mögliche Modernisierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz zu verbessern.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) basiert hingegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Er ist besonders geeignet für:
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu gehören der Bau eines neuen Gebäudes, eine umfassende Sanierung sowie der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Das Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels, also wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist jedoch nicht erforderlich, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen. Ausnahmen von dieser Pflicht gelten insbesondere für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie für Baudenkmäler. Diese Regelung ermöglicht es, den Aufwand und die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises in bestimmten Fällen zu vermeiden. Bei der Planung von Renovierungen oder Modernisierungen kann es dennoch sinnvoll sein, einen Energieausweis zu erstellen, um die energetische Qualität des Gebäudes besser einschätzen zu können.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen des Gebäudes einen neuen Ausweis zu beantragen. Dies ermöglicht es, die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes transparent darzustellen. Potenzielle Käufer oder Mieter können so die Effizienzsteigerungen besser nachvollziehen und die langfristigen Kosteneinsparungen einschätzen. Zudem kann ein aktueller Energieausweis den Wert der Immobilie steigern und die Attraktivität auf dem Immobilienmarkt erhöhen. Eine zeitnahe Aktualisierung des Ausweises stellt sicher, dass alle relevanten Informationen stets auf dem neuesten Stand sind.
Der Energieausweis ist ein entscheidendes Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er bietet nicht nur eine Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes, sondern auch eine umfassende Analyse, die die Grundlage für fundierte Entscheidungen bildet. Durch die Identifizierung von Schwachstellen bei der Gebäudehülle und der Anlagentechnik können gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden. Darüber hinaus enthält der Energieausweis konkrete Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die Eigentümern helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Dies trägt letztlich zur Wertsteigerung der Immobilie bei.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.